Internationale Rentenansprüche

Komplexe internationale Rentenfragen professionell gelöst - für maximale Leistungen aus allen Ihren Ansprüchen

Internationale Rentenansprüche

Grenzenlose Rentenberatung

Wenn Sie in mehreren Ländern gearbeitet haben, können Rentenansprüche schnell komplex werden. Wir helfen Ihnen, alle Ihre internationalen Rentenansprüche zu koordinieren und zu maximieren.

Koordination von Rentenansprüchen aus verschiedenen Ländern

Vermeidung von Doppelbesteuerung internationaler Renteneinkünfte

Mehrsprachige Betreuung und Kommunikation mit ausländischen Behörden

Expertise in bilateralen Sozialversicherungsabkommen der Schweiz

Internationale Expertise

Wir verfügen über umfassende Expertise in den Rentensystemen und Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und zahlreichen Ländern weltweit, darunter:

🇩🇪

Deutschland

🇫🇷

Frankreich

🇮🇹

Italien

🇦🇹

Österreich

🇪🇸

Spanien

🇬🇧

Großbritannien

🇵🇹

Portugal

🇺🇸

USA

...und viele weitere Länder. Unsere mehrsprachigen Experten kennen die Besonderheiten der verschiedenen Rentensysteme und helfen Ihnen, Ihre internationalen Ansprüche zu koordinieren.

Warum unsere internationale Rentenberatung?

Mehrsprachige Expertise

Unser Team spricht Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und weitere Sprachen. Wir kommunizieren direkt mit ausländischen Behörden in deren Landessprache.

Umfassende Rechtskenntnis

Wir kennen die bilateralen Sozialversicherungsabkommen der Schweiz im Detail und wissen, wie internationale Rentenansprüche koordiniert werden müssen.

Ein Ansprechpartner

Sie haben nur einen Ansprechpartner, der alle Ihre internationalen Rentenansprüche koordiniert und für Sie den gesamten Prozess steuert.

Unsere Leistungen im Detail

Analyse Ihrer internationalen Rentenansprüche

Wir analysieren Ihre gesamte Erwerbsbiografie in allen Ländern, in denen Sie tätig waren, und ermitteln alle Rentenansprüche, die Ihnen zustehen.

Unsere Analyse umfasst:

  • Erfassung aller Versicherungszeiten im Ausland
  • Prüfung von Ansprüchen aus bilateralen Abkommen
  • Überprüfung möglicher Rentenkürzungen
  • Berechnung der zu erwartenden Rentenhöhe

Ihr Nutzen:

  • Vollständiger Überblick über Ihre internationalen Ansprüche
  • Identifizierung bisher nicht geltend gemachter Ansprüche
  • Transparenz über Ihre finanzielle Situation im Ruhestand
  • Fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre weitere Planung

Steueroptimierung internationaler Renteneinkünfte

Die Besteuerung von Renten aus verschiedenen Ländern ist komplex und birgt das Risiko der Doppelbesteuerung. Wir entwickeln eine steueroptimierte Strategie für Ihre internationalen Renteneinkünfte.

Unsere Leistungen:

  • Analyse der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes
  • Optimierung der Steuerbelastung
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

Ihr Nutzen:

  • Minimierung der Gesamtsteuerbelastung auf Ihre Renteneinkünfte
  • Legale Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Höheres verfügbares Einkommen im Ruhestand
  • Rechtssicherheit in steuerlichen Fragen

Vollständige Antragsbearbeitung und Behördenkommunikation

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit in- und ausländischen Behörden, stellen alle notwendigen Anträge und begleiten den gesamten Prozess bis zur Rentenauszahlung.

Unsere Leistungen:

  • Mehrsprachige Kommunikation mit ausländischen Behörden
  • Beschaffung aller notwendigen Unterlagen
  • Korrekte Ausfüllung und Einreichung aller Anträge
  • Nachverfolgung und Monitoring aller Vorgänge

Ihr Nutzen:

  • Keine Sprachbarrieren durch mehrsprachiges Team
  • Ein zentraler Ansprechpartner für alle Länder
  • Zeitersparnis und Vermeidung bürokratischer Hürden
  • Höhere Erfolgsaussichten durch professionelle Bearbeitung

Unsere Pakete und Preise

Basis-Paket

CHF 890 einmalig
  • Analyse Ihrer internationalen Rentenansprüche
  • Grundlegende steuerliche Bewertung
  • Schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen
  • 1 Beratungstermin (2 Stunden)
Termin vereinbaren
Beliebt

Premium-Paket

CHF 1'950 einmalig
  • Detaillierte Analyse aller internationalen Ansprüche
  • Umfassende Steueroptimierungsstrategie
  • Erstellung und Einreichung aller Rentenanträge
  • Kommunikation mit allen beteiligten Behörden
  • 3 Beratungstermine
  • 6 Monate Support
Termin vereinbaren

VIP-Komplettbetreuung

CHF 3'400 einmalig
  • Alles aus dem Premium-Paket
  • Umfassende internationale Rentenplanung
  • Persönliche Betreuung durch leitenden Berater
  • Internationale Vermögensplanung im Ruhestand
  • Begleitung bis zum erfolgreichen Rentenbezug
  • 12 Monate unbegrenzter Support
Termin vereinbaren

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt.
Bei komplexen Fällen mit mehr als drei beteiligten Ländern kann eine Anpassung des Preises erforderlich sein.

Erfolgsgeschichten unserer Klienten

Familie mit Rentenansprüchen aus Deutschland und der Schweiz

Ausgangslage:

Herr und Frau B., beide Schweizer Staatsangehörige, lebten und arbeiteten 12 Jahre in Deutschland, bevor sie in die Schweiz zurückkehrten. Vor der Pensionierung waren sie unsicher, wie sie ihre deutschen und schweizerischen Rentenansprüche koordinieren sollten.

Unsere Maßnahmen:

  • Vollständige Erfassung aller Versicherungszeiten in beiden Ländern
  • Analyse des Sozialversicherungsabkommens Schweiz-Deutschland
  • Koordinierte Antragsstellung in beiden Ländern

Ergebnis:

Wir konnten für das Ehepaar zusätzliche Rentenansprüche aus Deutschland von jährlich EUR 5'800 geltend machen. Zudem wurde durch die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten beider Länder die schweizerische AHV-Rente optimiert.

Komplexer internationaler Fall mit drei Ländern

Ausgangslage:

Herr M., ein 64-jähriger Schweizer, hatte in Frankreich, Italien und der Schweiz gearbeitet. Er war unsicher über seine Rentenansprüche und befürchtete Doppelbesteuerungsprobleme.

Unsere Maßnahmen:

  • Koordinierte Antragstellung in allen drei Ländern
  • Analyse der Doppelbesteuerungsabkommen zur Steueroptimierung
  • Zusammenstellung fehlender Versicherungsnachweise

Ergebnis:

Der Klient erhielt Rentenleistungen aus allen drei Ländern und konnte durch unsere Steuerplanung eine Doppelbesteuerung vermeiden. Seine monatlichen Gesamtbezüge lagen über CHF 900 höher als in seiner ursprünglichen Planung.

Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich Renten aus allen Ländern, in denen ich gearbeitet habe?

Grundsätzlich ja, sofern Sie die jeweiligen nationalen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Schweiz hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die eine Koordination der Rentenleistungen ermöglichen. In manchen Fällen werden Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet, um überhaupt einen Rentenanspruch zu begründen. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Abkommen ab. Wir analysieren Ihre Situation und informieren Sie über alle Ihre Ansprüche.

Wie werden meine ausländischen Renten in der Schweiz besteuert?

Die Besteuerung ausländischer Renten in der Schweiz hängt von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Bei einigen Ländern liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei der Schweiz, bei anderen beim Quellenstaat, und manchmal ist die Besteuerung zwischen beiden Staaten aufgeteilt. Selbst wenn eine ausländische Rente bereits im Quellenstaat besteuert wurde, muss sie in der Schweiz deklariert werden - allerdings oft mit Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern. Durch eine durchdachte Strategie können wir Ihre Gesamtsteuerbelastung minimieren.

Was passiert, wenn ich nur kurz im Ausland gearbeitet habe?

Auch bei kurzen Beschäftigungszeiten im Ausland können Rentenansprüche entstehen. Viele Länder haben Mindestversicherungszeiten, die für einen Rentenanspruch erfüllt werden müssen. Dank der Sozialversicherungsabkommen können jedoch oft die Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden, um diese Mindestzeiten zu erreichen. Selbst wenn nur ein geringer Rentenanspruch besteht, lohnt es sich, diesen geltend zu machen, da er über die gesamte Rentendauer ausgezahlt wird und sich zu einer beträchtlichen Summe addieren kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung internationaler Rentenanträge?

Die Bearbeitungsdauer internationaler Rentenanträge variiert stark je nach beteiligten Ländern. In der Regel dauert der Prozess zwischen 6 und 18 Monaten. Die Koordination zwischen verschiedenen nationalen Behörden kann zeitaufwändig sein. Durch unsere Erfahrung, direkten Kontakt zu den Behörden und mehrsprachige Kommunikation können wir den Prozess jedoch beschleunigen. Wir empfehlen, mit der Antragstellung etwa 6-12 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu starten. So minimieren Sie das Risiko von Zahlungslücken.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bearbeitung?

Für eine umfassende Bearbeitung Ihrer internationalen Rentenansprüche benötigen wir:

  • Persönliche Dokumente (Pass, Ausweis, Geburts- und ggf. Heiratsurkunde)
  • Versicherungsausweis/Sozialversicherungsnummern aller Länder
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten im Ausland
  • Aktuelle Rentenkontoauszüge (falls vorhanden)
  • Bei bereits laufenden Renten: Rentenbescheide
  • Steuerunterlagen des letzten Jahres

Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie nicht alle Unterlagen haben. Teil unserer Dienstleistung ist es, fehlende Dokumente und Nachweise zu beschaffen.

Internationale Rentenansprüche und Auslandsrenten

Die Koordination internationaler Rentenansprüche stellt eine besondere Herausforderung für Personen dar, die in mehreren Ländern gelebt und gearbeitet haben. Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die die Anrechnung von Versicherungszeiten und die Auszahlung von Renten über Landesgrenzen hinweg regeln.

Ein zentrales Element dieser Abkommen ist das Prinzip der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten. Dadurch können Versicherungsperioden aus verschiedenen Ländern berücksichtigt werden, um Mindestversicherungszeiten zu erfüllen. Dies ist besonders wichtig für Personen, die in einzelnen Ländern die nationalen Mindestversicherungszeiten nicht erreicht haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung internationaler Renteneinkünfte. Die Vermeidung von Doppelbesteuerung wird durch spezifische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Je nach Abkommen liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat oder beim Quellenstaat der Rente, oder es ist zwischen beiden aufgeteilt.

Die Komplexität internationaler Rentenansprüche erhöht sich zusätzlich durch unterschiedliche Rentensysteme, Berechnungsmethoden und Anspruchsvoraussetzungen in den verschiedenen Ländern. Eine fundierte Kenntnis der nationalen Rentensysteme sowie der internationalen Abkommen ist daher unerlässlich.

Eine professionelle Beratung zu internationalen Rentenansprüchen kann nicht nur dabei helfen, alle zustehenden Leistungen zu erhalten, sondern auch die steuerliche Belastung zu optimieren. Dies führt langfristig zu einer verbesserten finanziellen Situation im Ruhestand und trägt wesentlich zur grenzüberschreitenden Mobilität und finanziellen Sicherheit bei.

Internationale Rentenberatung anfragen

Lassen Sie uns Ihre internationalen Rentenansprüche analysieren und optimieren. Füllen Sie das Formular aus, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Mehrsprachige Beratung (DE, FR, IT, EN)
Erfahrung mit über 20 Ländern
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